Beim Vorbehaltsnießbrauch wird eine Immobilie zivilrechtlich wirksam übertragen (z. B. auf Kinder), während sich der Übergeber das Nutzungsrecht und somit die Mieteinnahmen vorbehält. Bei der Abschreibung (AfA) entsteht dabei oft Verwirrung. Wer darf das Objekt steuerlich abschreiben? Für die Möglichkeit, die AfA geltend zu machen, ist nicht maßgeblich, wer im Grundbuch steht, sondern wer die
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