Wer Mieträume zuzüglich Umsatzsteuer vermietet, muss ab 1. Januar des nächsten Jahres seinem Mieter elektronische Rechnungen ausstellen. Betroffen sind also nur Vermieter von Gewerberäumen, die zulässigerweise zu einer Bruttomiete vermieten, und nicht Vermieter von Wohnungen. Wer betroffen ist, muss eine X-Rechnung erstellen – doch gibt es eine lange Übergangsfrist von 2 Jahren. Nicht jeder Vermieter
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