Der gewerbliche Grundstückshandel ist eines der steuerlich sensibelsten Themen im Immobilienbereich. Sie kennen vermutlich „3-Objekt-Grenze“ geläufig: Wer mehr als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren kauft und wieder verkauft, rutscht in die Gewerbesteuerpflicht, so die Faustregel. Doch wie so oft im Steuerrecht gilt auch hier: Die Realität ist komplexer. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH
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