Beim Erwerb einer Immobilie, die mit einem Wohnungsrecht belastet ist, sollten Sie als Käufer die grunderwerbsteuerlichen Folgen genau prüfen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Der Kapitalwert eines übernommenen Wohnungsrechts zählt zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Urteil v. 22.10.2025, Az. II R 32/22). Im Streitfall erwarb die Käuferin zwei Grundstücke für 133.000 €. Auf einem Grundstück
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