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Kein Werbungskostenabzug für Ihre Erhaltungsrücklage

Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, können Sie Ihre Zahlungen zur Erhaltungsrücklage nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen (BFH, Urteil v. 14.01.25, Az.IX R 19/24). Als Wohnungseigentümer zahlen Sie monatlich das Hausgeld auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Dieses Hausgeld können Sie in Ihrer Steuererklärung bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nur teilweise als
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