Frage: Mein Mieter verlangt von mir, dass ich ihm zu seiner Betriebskostenabrechnung eine Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen ausstelle. Muss ich das tun? Dr. Mahlstedt: Ja, der Mieter hat das Recht, eine solche Bescheinigung von seinem Vermieter zu verlangen. Darin haben Sie aus Ihrer Betriebskostenabrechnung die Beträge aufzulisten, die für haushaltsnahe Dienstleistungen aufgewendet werden (etwa
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