Die Übertragung von Immobilienvermögen an Kinder gegen Nießbrauch zählt zu den gängigen Gestaltungen, um Schenkung- und Erbschaftsteuer zu vermeiden. Der Vorteil: Der Beschenkte wird zivilrechtlicher Eigentümer, während Sie als Schenker die Immobilie noch nutzen können, indem Sie dort wohnen oder die Erträge aus der Vermietung erhalten. Doch was passiert, wenn später der Verzicht auf das
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