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So profitieren Sie mit Ihrer selbstgenutzten Immobilie von den neuesten Änderungen bei der energetischen Sanierung

Als Immobilien-Eigentümer können Sie für Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung, Ihr Reihen- oder Ihr Einfamilienhaus bereits seit vielen Jahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) nutzen. Sie dürfen 20% der Kosten für solche Maßnahmen von der Steuer abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings mit Schreiben vom 21. August 2025 die Vorschrift präzisiert. Was wird gefördert? Die
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