Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wer für Modernisierungen wie Wärmepumpe oder Fenster ein Darlehen aufnimmt, kann die Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG) voll absetzen. Darauf sollten Sie unbedingt achten: ▶ Veranlassungszusammenhang: Die Zinsen sind nur dann absetzbar, wenn das Darlehen eindeutig für die Erzielung von
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