Wir haben 2 Artikel gefunden
Darum geht es: Vermieten Sie Gewerberäume? Ja, dann sollten Sie für den Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer optieren. Auf diese Weise können Sie am Vorsteuerabzug teilnehmen, womit Sie Ihre...
weiter lesen
Wer Mieträume zuzüglich Umsatzsteuer vermietet, muss ab 1. Januar des nächsten Jahres seinem Mieter elektronische Rechnungen ausstellen. Betroffen sind also nur Vermieter von Gewerberäumen, die zulässigerweise zu einer Bruttomiete vermieten,...
weiter lesen