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Umsatzsteueraufteilung: So nutzen Sie Ihren Steuervorteil bei gemischt genutzten Gebäuden

Darum geht es: Vermieten Sie Gewerberäume? Ja, dann sollten Sie für den Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer optieren. Auf diese Weise können Sie am Vorsteuerabzug teilnehmen, womit Sie Ihre Ausgaben steuerlich verringern und Ihre Einnahmen steigern. Doch wie können Sie von diesem Vorteil profitieren, wenn Sie in Ihrem Gebäude nur teilweise mit Umsatzsteuer vermieten?
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