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Umlaufbeschluss: Der Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können Sie einen Beschluss auch außerhalb Ihrer Eigentümerversammlung im Umlaufbeschlussverfahren fassen. Ein solcher Umlaufbeschluss bedarf normalerweise der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (§ 23 Abs. 3 WEG). Sie und Ihre Miteigentümer können aber auch einen sogenannten Absenkungsbeschluss fassen, nach dem ein Umlaufbeschluss zu einem bestimmten Thema mit einfacher Stimmenmehrheit zustande kommen kann. Der
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