Steckersolaranlagen, die auch Balkonkraftwerke genannt werden, spielen bestimmt auch in Ihrer Eigentümergemeinschaft eine Rolle. Denn diese Anlagen ermöglichen es Wohnungseigentümern oder deren Mietern, ohne großen Aufwand mithilfe von Sonnenenergie Strom zu erzeugen, der direkt in das Hausnetz eingespeist wird. Da solche Solaranlagen zu den privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG zählen, verlangen immer
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