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Beschlussfassung in der WEG: Nur so sind Ihre Beschlüsse gerichtsfest!

Darum geht es: Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden Sie über alle anstehenden Belange durch Beschluss: Ist die Jahresabrechnung korrekt, soll die Briefkastenanlage erneuert oder ein Baum im Garten gefällt werden? Oft geht es bei den Themen um die Frage, wer wofür wie viel zahlen muss. Deshalb: Als Eigentümer müssen Sie sich mit der Beschlussfassung
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