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Sind Vergleichsangebote erforderlich? Das sagt der BGH

Wenn Sie und Ihre Miteigentümer kostenintensive Beschlüsse fassen, musste Ihr Verwalter bislang immer mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen, damit Ihr Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Doch das ist oft ein Problem, denn viele Unternehmen lassen sich mit der Erstellung solcher Angebote ewig Zeit, andere lehnen die Erstellung von Angeboten schlichtweg ab und wieder andere reagieren gar nicht
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