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Bruttowarmmieten sind unwirksam – so rechnen Sie die „warmen Betriebskosten“ nun richtig ab

Darum geht es: Noch immer gibt es Mietverträge, nach denen der Mieter eine Miete inklusive der Warmwasser- und Heizkosten zahlen muss. Solche „Bruttowarmmieten“ sind jedoch unwirksam mit der Folge, dass Sie Ihre Mietstruktur ändern und Ihrem Mieter eine Heizkostenabrechnung erstellen müssen. Selbst wenn er dies nicht wünscht. Wann diese Verpflichtung Sie trifft und wie Sie
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