Sie und Ihre Miteigentümer fassen die das Gemeinschaftseigentum betreffenden Beschlüsse normalerweise auf Ihrer jährlichen Eigentümerversammlung. Es kann aber gut sein, dass Sie aus Zeitmangel nicht alle Beschlussthemen abarbeiten können. Ebenso kann es sein, dass außerhalb der Eigentümerversammlung plötzlich eine Beschlussfassung erforderlich wird. Statt für die dann erforderlichen Beschlussfassungen einen neuen Versammlungstermin anberaumen zu müssen, können
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