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Stimmrechtsverbot in Ihrer ETV – wen trifft es?

Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung fassen Sie und Ihre Miteigentümer mit einfacher Stimmenmehrheit. Überwiegen also die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen um nur eine Stimme, kommt der Beschluss zustande und im umgekehrten Fall eben nicht. Werden dann Stimmen berücksichtigt, obwohl sie mit einem Abstimmungsverbot belegt sind, kann das in knappen Abstimmungssituationen durchaus das Beschlussergebnis verfälschen. Daher sollten Sie
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