Darum geht es: Ihre Entscheidungen zur Nutzung- und Kostentragung in der Eigentümergemeinschaft treffen Sie zusammen mit Ihren Miteigentümern durch Beschluss. Dabei ist für fast alle Belange jetzt ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Doch unter welchen Voraussetzungen ist ein Beschluss rechtmäßig – und wie können Sie sich gegen einen unwirksamen Beschluss wehren? Dieser Betrag gibt die Antworten. 2
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