Schon seit Ende 2020 kann einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss erlaubt werden, online an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Künftig kann die Gemeinschaft auch beschließen, dass Versammlungen ganz virtuell durchgeführt werden – allerdings unter sehr strengen Voraussetzungen. Nur mit einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen kann eine Gemeinschaft jetzt beschließen, dass die Versammlung für die Dauer von
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