Darum geht es: „Interessenskonflikt!“ – den sehen viele Wohnungseigentümer gegeben, wenn ein Beschluss gefasst werden soll. Und das zu Recht. Wie auch vor Gericht soll auch in der Eigentümergemeinschaft niemand an einer Entscheidung beteiligt sein, der „befangen“ ist. Deshalb regelt das Gesetz 3 Gründe, bei denen die Stimme eines Miteigentümers wegen Interessenskollision nicht mitgezählt werden
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