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Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Darum geht es: An der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung kommt kein Eigentümer vorbei. Schon vor dem Kauf sollte man diese genau prüfen, etwa um zu klären, ob die Miteigentumsanteile den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und wie das Stimmrecht in der Eigentümergemeinschaft geregelt ist. Zugleich hat die Teilungserklärung bei der Frage, wie die Kosten zu verteilen sind, an
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