In einem Mehrfamilienhaus treffen die unterschiedlichsten Charaktere und Lebensgewohnheiten aufeinander. Nicht selten kommt es vor, dass für einen Wohnungseigentümer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ein Fremdwort ist und er ohne Rücksicht auf die anderen Hausbewohner einfach macht, was er will. Für diesen Fall gibt Ihnen das Wohnungseigentumsgesetz die Möglichkeit, dem Störenfried sein Wohnungseigentum zu entziehen.
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