Vergleichsangebote gelten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) seit Jahren als Pflicht bei größeren Instandhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Ähnliches gilt bei Mietverhältnissen. Lange Zeit hieß es, es müssten mehrere Angebote eingeholt werden, um das Wirtschaftlichkeitsgebot zu erfüllen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese vermeintliche „Regel“ nun in 2 Urteilen verworfen. WEGs: Keine Pflicht für 3 Vergleichsangebote Nach Auffassung vieler Gerichte
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