Tritt ein Schaden im Bereich des Gemeinschaftseigentums auf, kann dieser oft nur von einer Wohnung aus behoben werden. Dann müssen Handwerker von Ihrer Wohnung aus arbeiten und vielleicht müssen dort auch Wände geöffnet werden, um die schadhafte Stelle zu erreichen. Haben Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet, wird Ihr Mieter alles andere als erfreut darüber sein und
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