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Notwendige Sanierung unterlassen – Schadenersatz ist möglich

Ist das gemeinschaftliche Eigentum schadhaft oder noch nicht ordnungsgemäß hergestellt, obliegt es Ihrer Eigentümergemeinschaft, sich um die notwendigen Erhaltungs- oder Herstellungsmaßnahmen zu kümmern. Oft bleibt dann aber die Beschlussfassung aus, da man sich entweder nicht auf eine Maßnahme einigen kann oder die Maßnahme aus Kostengründen zurückstellen will. Wird eine notwendige bauliche Maßnahme nicht beschlossen und
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