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Wasserschaden in der Eigentumswohnung – und jetzt?

Wenn es in Ihrer Eigentumswohnung von der Decke tropft oder die Wohnung durch einen Rohrbruch unter Wasser gesetzt wird, ist das für Sie als Eigentümer nicht nur ärgerlich. Oft ist auch die Zuständigkeit unklar, denn Wasserschäden unterscheiden nicht zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Dann stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise: Was muss getan werden?
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