Darum geht es: In Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen die Eigentümer ihre Räume nur nach den Vorgaben der Teilungserklärung nutzen: Im Sondereigentum darf nur gewohnt werden, im Teileigentum nicht. In der Praxis gibt es aber oft Streit, nämlich bei der Frage: Ist das noch erlaubt? Darf etwa in einem „Laden“ ein Friseursalon betrieben oder in einem „Hobbyraum“
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