Gartenflächen in Wohnungseigentumsanlagen sind häufig Gegenstand von Sondernutzungsrechten. Sind Sie Inhaber eines solchen Sondernutzungsrechts, bedeutet das aber nicht, dass Sie in dem Garten machen können, was Sie wollen. Insbesondere bei der Gestaltung und Bebauung des Gartens kommt es immer wieder zu Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Welche Nutzungen zulässig sind und wann Sie die Grenze des
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