Möchten Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung selbst beziehen oder einer begünstigten Person überlassen, können Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Welche Form und welchen Inhalt eine solche Kündigung aufweisen muss, damit sie rechtswirksam ist, habe ich Ihnen in Ihrem letzten „Eigentümer-Brief“ dargelegt. Es gibt jedoch 3 weitere Punkte, die Sie unbedingt zusätzlich in Ihr Kündigungsschreiben aufnehmen
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