Menü

Kündigung: Achten Sie auf den 3. Werktag und den Zugangsnachweis

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben und ordentlich, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs kündigen, wollen, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Für die konkrete Länge dieser Frist ist unter anderem entscheidend, ob Ihre Kündigung Ihrem Mieter bis zum oder nach dem 3. Werktag eines Monats zugegangen ist. Warum der 3. Werktag eine entscheidende Rolle für Ihre
Exklusiver Inhalt für Abonnenten

Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.

  • Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
  • Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
  • Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.