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Ihr Verwalter verlangt Entlastung – handeln Sie nicht vorschnell!

In vielen Eigentümergemeinschaft erfolgt die Entlastung ihres Verwalters schon fast routinemäßig auf der Eigentümerversammlung. Viele Eigentümer erteilen dem Verwalter dann einfach die gewünschte Entlastung, denn sie wollen ja schließlich Ihre Zufriedenheit mit der geleisteten Arbeit kundtun und den Verwalter für das künftige Wirtschaftsjahr motivieren. Steht in Ihrer Eigentümerversammlung ein solcher Beschluss an, sollte Ihnen aber
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