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Neuer Verwalter? Achten Sie auf seine Zertifizierung

„Verwalter werden ist nicht schwer, Verwalter sein dagegen sehr“: Dieses Motto prägte lange Jahre die Tätigkeit von Wohnungseigentumsverwaltern. Denn jeder konnte Verwalter werden, ohne einen Sachkundenachweis vorlegen zu müssen. Das hat sich Gott sei Dank geändert. Gemäß § 19 Abs. 1 WEG entspricht die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ordnungsgemäßer Verwaltung, sodass Sie diese von Ihrer
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