Sie haben Ihre Eigentumswohnung verkauft, der Kaufpreis ist bezahlt und auch die Übergabe der Wohnung ist erfolgt. Doch dann moniert der Käufer Mängel in der Wohnung, für deren Beseitigung er von Ihnen Schadenersatz verlangt oder zumindest den Kaufpreis herabsetzen will. Für Sie stellt sich dann natürlich die Frage, ob diese Forderungen berechtigt sind. Diese Frage
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