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Wohnung gekauft – Vorsicht bei Rückständen des Voreigentümers

Wenn Sie eine Eigentumswohnung erworben haben, kann es Ihnen passieren, dass die Eigentümergemeinschaft, deren Mitglied Sie dann sind, von Ihnen verlangt, die Schulden des Voreigentümers zu begleichen. In der Regel geht es dabei um offene Hausgeldzahlungen, Sonderumlagen oder Nachschüsse aus der Jahresabrechnung. Für Sie als neuer Eigentümer stellt sich dann natürlich die Frage, ob Sie
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