Frage: Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten und frage mich, welche Betriebskosten ich umlegen kann. Ich kann doch nicht alle Positionen der Jahresabrechnung auf den Mieter umlegen, oder? Dr. Mahlstedt: Tatsächlich geht das rechtlich nicht. Kosten für Reparaturen und Verwaltungskosten, wie Kosten der Hausverwaltung oder Bankgebühr, sind keine Betriebskosten. Auf Ihren Mieter dürfen Sie nur Betriebskosten
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