Frage: Die Eigentümerin der Wohnung über mir ist eine richtige Vogelliebhaberin. Sie füttert auf ihrem Balkon die Vögel, wodurch mein Balkon ständig durch Vogelkot und Futterreste verschmutzt wird. Die Eigentümerin fühlt sich im Recht, stimmt das? Dr. Mahlstedt: Nein, Ihre Miteigentümerin hat Unrecht. Zwar ist es richtig, dass das Füttern von Wildvögeln vielerorts erlaubt ist.
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