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Einbaupflicht für fernablesbare Zähler: Handeln Sie bis zum 31.12.2026!

Wenn in Ihren Objekten noch klassische Heizkostenverteiler mit Verdunstungsröhrchen oder ältere Wärmezähler im Einsatz sind, läuft die Zeit. Bis 31.12.2026müssen Sie sämtliche nicht fernablesbaren Heizkostenverteiler, Wärme­ und Warmwasserzähler durch fernablesbare Geräte ersetzen lassen. Folgendes sollten Sie hierzu wissen. Bereits seit dem 01.12.2021 dürfen neu installierte Messgeräte für Heizung und Warmwasser grundsätzlich nur noch fernablesbar sein.
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