Ein Vermieter, der zunächst gemietete Rauchmelder installieren lässt und diese später durch gekaufte Geräte ersetzt, kann seine Investition nicht für eine Modernisierungsmieterhöhung nutzen (BGH, Urteil v. 24.05.23, Az. VIII ZR 213/21). Der erstmalige Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierung und berechtigt Sie zu einer Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB (BGH, Urteil v. 17.06.15, Az. VIII ZR
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