Frage: In meinen Betriebskostenabrechnungen berücksichtige ich jedes Jahr alle von mir im Kalenderjahr gezahlten Kosten. Manche Rechnungen betreffen allerdings jahresübergreifende Zeiträume, insbesondere die Versicherungen sowie die Wasser- und Abwassergebühren. Mein Mieter behauptet, dass ich jahresübergreifende Rechnungen auf 2Kalenderjahre aufteilen muss. Stimmt das? Dr. Mahlstedt: Nein, Ihr Mieter liegt mit seiner Ansicht falsch. Grundsätzlich gibt es
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