Frage: Meine Mieter haben mir Mitte Januar mitgeteilt, dass vom Balkon der über ihnen gelegenen Wohnung Wasser in ihr Wohnzimmer gedrungen sei. Dies hat sich bestätigt: Der Abfluss auf dem Balkon war verdreckt und zugefroren. Nun mindern die Mieter der unteren Wohnung die Miete und ich soll die Schäden beseitigen – zu Recht? Dr. Mahlstedt:
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