Frage: Wir haben als Erbengemeinschaft unter anderem mehrere Mietobjekte geerbt. Zur Verwaltung dieser Immobilien haben wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet und inzwischen auch als eGbR in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Nun möchte einer von uns in eine der Wohnungen einziehen. Kann die eGbR wegen Eigenbedarfs kündigen? Dr. Mahlstedt: Vor der Neuregelung des
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