Frage: Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses habe ich eine Flächenberechnung nach DIN 277 erhalten. Das Haus wird zentral beheizt. In den Mietverträgen ist eine Heizkostenumlage zu 50% nach Verbrauch und 50% nach Fläche vereinbart. Teilweise enthalten die Mietverträge Flächenangaben, die von der vorliegenden Flächenberechnung abweichen. Darf ich der Heizkostenberechnung die Flächenanteile nach der DIN 277 zugrunde
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