Menü

Kappungsgrenze – auch bei vereinbarter Mieterhöhung?

Frage: Mit einem Mieter habe ich eine Mieterhöhung von 120 € vereinbart. Das entspricht einer Erhöhung um 18%. Nachdem er die erhöhte Miete bereits 5 Monate lang gezahlt hat, beruft er sich nun auf die Kappungsgrenze, die in unserer Stadt 15% beträgt, und meint, er könne die Miete entsprechend herabsetzen. Ist das rechtens? Dr. Mahlstedt:
Exklusiver Inhalt für Abonnenten

Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.

  • Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
  • Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
  • Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.