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Mehrjährige Betriebskosten – darf ich sie vollständig oder nur anteilig berücksichtigen?

Frage: Im vergangenen Jahr waren die Gartenpflegekosten für mein Anwesen besonders hoch, da ich die Bäume beschneiden ließ. Das lasse ich nur etwa alle 3 Jahre machen. Ein Mieter, der erst vor einem Jahr eingezogen ist, meint nun, er brauche nur 1/3 dieser Kosten zu zahlen, ich müsste den Rechnungsbetrag auf 3 Jahre aufteilen. Stimmt
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