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Schadensbeseitigung in Eigenleistung – in welcher Höhe kann ich Ersatz verlangen?

Frage: Meinem Mieter ist ein Missgeschick passiert. Er hat die erst vor wenigen Monaten neu eingebaute Duschabtrennung völlig zerbrochen. Ich könnte den Schaden selbst beheben. Aber kann ich neben den Materialkosten auch meine Arbeitszeit dem Mieter in Rechnung stellen? In welcher Höhe? Dr. Mahlstedt: Ja, Sie dürfen den Schaden selbst beheben und dem Mieter sowohl
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