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Änderung der Kostenverteilung – BGH setzt neue Grenze

Sie und Ihre Miteigentümer können die Verteilung der Kosten in Ihrer Eigentümergemeinschaft per Beschluss ändern. Bei der Änderung der Kostenverteilung konnten Sie bis jetzt jede andere Kostenverteilung beschließen, solange sie nicht willkürlich war. Nun hat sich der BGH mit der Änderung der Kostenverteilung in einer Eigentümergemeinschaft befasst und den weiten Spielraum, der Ihnen bislang zur
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