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Eigenbedarfskündigung bei nur gelegentlicher Nutzung?

Frage: Ich bin Eigentümer einer kleinen Wohnung in Berlin, wohne selbst aber in Köln. Vor Kurzem ist meine Tochter mit ihrer Familie nach Berlin gezogen. Da ich meine Tochter gelegentlich, vielleicht alle 4 bis 6 Wochen für einige Tage besuchen möchte, möchte ich dem Mieter meiner Wohnung kündigen. Wenn ich meine Tochter besuche, möchte ich
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