Frage: Ich habe meinem Mieter vor Kurzem gekündigt. Beim Übergabetermin habe ich festgestellt, dass er seine Einbauküche zurückgelassen hat. Mögliche Nachmieter haben an der Küche kein Interesse. Durfte mein Mieter die Küche einfach so zurücklassen? Wie reagiere ich jetzt am besten? Dr. Mahlstedt: Ihr Mieter ist verpflichtet, die Wohnung im geräumten Zustand zurückzugeben. Dazu gehört
Exklusiver Inhalt für Abonnenten
Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.
- Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
- Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
- Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.