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Betriebskosten: Achtung, Ihr Mieter muss nicht für jede Versicherung zahlen!

Nach dem Gesetz sind die „Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung“ Betriebskosten (§ 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung). Haben Sie vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen und darauf Vorschüsse zu entrichten hat, muss er diese Kosten zahlen. Doch welche Versicherungskosten betrifft dies konkret? Diese Frage ist für Sie von großer Bedeutung, denn die Schadensfälle nehmen
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